Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag / Beherbergungsvertrag
des Hotels "Zur Dicken Eiche"
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr
ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §
199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der
vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein
Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das
Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nicht.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und
- auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.